top of page
Annette_Voellmin_©_Alexander_Palacios-7951.jpg

Tarif - über die Grundversicherung bei Krankheit oder für Selbstzahlende bei Selbsterfahrung und Beratung

Grundversicherung

Psychotherapie kann seit dem 1.7.2022 über die Grundversicherung vergütet werden, sofern eine ärztliche Anordnung vorliegt. Die Anordnung wird von den Hausärzt*innen ausgestellt, wenn eine behandlungsbedürftige Problematik vorliegt. Bei akuten Notfällen kann die Anordnung für 10 Sitzungen auch durch andere Ärzt*innen ausgestellt werden (z.B. von Gynäkolog*innen bei Notfällen, durch Onkolog*innen nach schweren Diagnosen etc.). 

Selbstzahlende - Selbsterfahrung - Coaching - Prävention

Falls bei Ihnen keine Problematik mit Krankheitswert vorliegt, oder Sie kein Involvieren der Krankenkasse wünschen, beträgt der Tarif 170.- CHF / 50min inkl. Vor- und Nachbereitung. Abrechnung nach Zeitaufwand. 

Zusatzversicherung

Seit dem 1. Juli 2022 ist Psychotherapie als Leistung der Grundversicherung anerkannt. Momentan ist unklar, ob die Zusatzversicherungen die Kosten weiter übernehmen. 

Absagen

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen wird Ihnen 100.- CHF verrechnet, bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage wird 150.- CHF in Rechnung gestellt. Diese Beträge werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

bottom of page